maxon gewährt für alle neu hergestellten Produkte die gesetzliche Gewährleistung für Sach- und Rechtsmängel für die Dauer von 12 Monaten ab Gefahrübergang. Reparatur oder Ersatz verlängern die ursprüngliche Gewährleistungsfrist nicht.
Dies gilt nicht für die nachstehend aufgeführten Fälle des nicht bestimmungsgemässen Gebrauchs sowie für Mängel, die auf die Nichteinhaltung der Bestimmungen der Standardspezifikationen für maxon Produkte Nr. 100 bis Nr. 103 zurückzuführen sind.
Mögliche Ursachen für Defekte von Steuerungen, Encodern und Hallsensoren, die nicht durch die Gewährleistung gedeckt sind:
- Verpolte Versorgungsspannung.
- Zu hohe Versorgungsspannung.
- Beschädigungen an Gehäusen, Bauteilen (z.B. Steckern) oder Kabeln.
- Jegliche Art der Demontage, Modifikation oder Reparatur der Elektronik durch nicht autorisierte Personen.
Mögliche Ursachen für Defekte von Motoren und Getrieben, die nicht durch die Gewährleistung gedeckt sind:
- Jeglicher Defekt aufgrund einer Überlastung oder Betriebs ausserhalb der spezifizierten Daten, z.B.
- Durchgebrannte oder blockierte Motorwicklungen aufgrund eines zu hohen Motorstroms über eine zu lange Zeitspanne.
Tipp:
Stellen Sie sicher, dass der Motortyp und der im Motor-Datenblatt spezifizierte "Nennstrom" und die "Thermische Zeitkonstante der Wicklung" vor der Aktivierung der Leistungsendstufe mit dem "Start-up" Assistenten der Software für die maxon Steuerung korrekt konfiguriert wurde. - Beschädigte Motoren (oder Lager) aufgrund des Betriebs mit einer zu hohen Drehzahl.
Tipp:
Stellen Sie sicher, dass die im Motor-Datenblatt spezifizierte "Grenzdrehzahl" mit dem "Start-up" Assistenten der Software für die maxon Steuerung korrekt konfiguriert wurde. - Beschädigte Getriebe auf Grund einer zu hohen Eingangsdrehzahl.
Tipp:
Stellen Sie sicher, dass die im Getriebe-Datenblatt spezifizierte "Max. Eingangsdrehzahl" als "Max. Drehzahl" des Systems mit dem "Start-up" Assistenten der Software für die maxon Steuerung korrekt konfiguriert wurde.
- Durchgebrannte oder blockierte Motorwicklungen aufgrund eines zu hohen Motorstroms über eine zu lange Zeitspanne.
- Jegliche Beschädigung von Gehäusen, der Motorwelle, des Lagers, des Flansch, sowie von elektrischen Anschlüssen und Kabeln.
- Jegliche Art der Demontage oder Modifikation von Komponenten (z.B. Motor, Getriebe, Encoder, Bremse, Kabel) an der von maxon gelieferten Motorkombination.
Die obenstehenden Aufzählungen sind nicht abschliessend. Wir analysieren die retournierten Produkte jeweils und versuchen die Hauptursache des Defekts zu eruieren.
maxon hat das Wahlrecht zwischen der Beseitigung des Mangels und der Neulieferung. Die Reduzierung des Kaufpreises und der Rücktritt vom Vertrag können erst nach erfolgloser Aufforderung zur Mangelbeseitigung einschliesslich Mahnung erklärt werden. Der Anspruch auf Schadensersatz anstelle der Lieferung ist ausgeschlossen.
Die Geltendmachung der Gewährleistungsansprüche muss durch Erklärung gegenüber maxon erfolgen. Sämtliche Gewährleistungsansprüche hat der Kunde bei der Vertretung von maxon im Wohnsitzstaat des Kunden gemäss der Liste unter "maxon weltweit" bzw. gemäss den Angaben auf der Auftragsbestätigung geltend zu machen.
Die obenstehenden Ausführungen zum Thema "Gewährleistung" sind generell gehalten und haben informativen Charakter. Final gelten die Bestimmungen, in den "Allgemeinen Geschäftsbedingungen", welche durch den Kauf akzeptiert wurden.
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